Nach Ihrer Anfrage - möglichst über unser Kontaktformular - bieten wir Ihnen ein Erstgespräch an, in welchem wir mit Ihnen abklären, welches unserer Angebote für Sie geeignet ist und wie das weitere Vorgehen ablaufen kann. Sie können sich auch direkt bei der entsprechenden Fachperson unseres Teams melden - siehe persönliche Seiten bei Team. Telefonische Anfragen oder SMS/Whatsapp bitte nur in Notfällen.
Auf Grund Ihrer Anmeldung versuchen wir, Sie so zu beraten, dass Sie im Erstgespräch die passende Fachperson antreffen.
Wie man sich menschlich angesprochen fühlt, zeigt sich im persönlichen Kontakt. Sollte dieser positiv sein, kann die Therapie beginnen. Wenn nicht, nennen wir Ihnen gerne weitere Fachpersonen aus unserem Team oder aus unseren Partnerpraxen.
Fachärztinnen und Fachärzte:
Die Behandlungen werden von den Grundversicherungen der Krankenkassen übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt von 10%). Das sind Pflichtleistungen. Eine Ueberweisung durch die HausärztInnen ist notwendig, wenn Sie im sog. «Hausarztmodell» versichert sind.
Psychologische Psychotherapeutinnen – Psychotherapeuten:
Seit Juli 2022 gilt das neue «Anordnungsmodell». D.h., anerkannte Psychologische Psychotherapeutinnen-Pschotherapeuten können ihre Behandlungen mittels einer ärztlichen Anordung von 2 x 15 Sitzungen über die Grundversicherung der Krankenkassen abrechnen. Nach 30 Sitzungen wird ein formalisierter Bericht einer Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH oder einer Aerztin/Arzt mit dem interdisziplinären Schwerpunkt „Psychosomatische und psychosoziale Medizin" (SAPPM) und der behandelnden PsychotherapeutIn für die Fortsetzung der Psychotherapie verlangt.
Die entsprechenden Formulare für die ärztliche Anordung stehen bei vielen HausärztInnen bereits zur Verfügung. Sie können auch bei uns beim jeweiligen Psychotherapeuten,-therapeutin bezogen werden.